Verordnung/Erlass gültig ab 21.02.2022
- am Sitzplatz ist für alle Schülerinnen und Schüler die Maskenpflicht aufgehoben
- Alle anderen Personen müssen nach wie vor eine FFP2-Maske im Schulhaus/Unterricht tragen
- Bewegung und Sport und sportorientierter Unterricht – Maskenpflicht entfällt
- Schulveranstaltungen sind wieder möglich
- Testungen bleiben wie gehabt aufrecht (Genesene werden 60 Tage nicht mitgetestet)