Verordnung/Erlass gültig ab 21.02.2022

von Christiana Kathrein
18. Februar 2022

-     am Sitzplatz ist für alle Schülerinnen und Schüler die Maskenpflicht aufgehoben 

-     Alle anderen Personen müssen nach wie vor eine FFP2-Maske im Schulhaus/Unterricht tragen

-     Bewegung und Sport und sportorientierter Unterricht – Maskenpflicht entfällt

-     Schulveranstaltungen sind wieder möglich 

-     Testungen bleiben wie gehabt aufrecht (Genesene werden 60 Tage nicht mitgetestet)